Heilmassage Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse
Werden Kosten von Heilmassagen von der Krankenkasse übernommen?
In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Ihre Massage. Krankenkassen zahlen Ihre Massage, wenn ein Arzt sie verschreibt. Das kann bei Muskelverhärtungen oder Wirbelsäulenerkrankungen der Fall sein. Es fällt ein Eigenanteil an, der sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet.
Unterlagen für die Kostenerstattung
Bewilligte Verordnung
Bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
den persönlichen Daten der Patientin/des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
Name und Fachgebiet der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers (Physiotherapeutin/ -therapeut, Fachärztin/ -arzt für Physikalische Medizin, Physikalische Einrichtung)
Zahlungsnachweis
bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (auch Kopie)
bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug usw.)